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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Beschriftungsprofis Inh. Martin Hoischen

I. ALLGEMEINES

1. Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn Sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spätestens mit Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

2. Änderungen unserer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ausdrücklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des Käufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Abweichende Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsabschluß schriftlich anerkennen.

II. ANGEBOTE, PREISE, VERTRAGSABSCHLUSS

1. Sämtliche Angebote, Preislisten und sonstige Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Die Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste, die jederzeit geändert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, INKLUSIVE der zum Lieferzeitpunkt gültigen MWSt., zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung und sonstiger Nebenkosten.

2. Lieferungen und Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.

3. Sollten sich in der Zeit zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung die Herstellungs-bzw. Materialkosten mehr als 5% erhöhen, so behalten wir uns vor , die Preise entsprechend zuerhöhen, wenn die Leistung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, erst nach Ablauf der 4 Monatsfrist erfolgen kann.

4. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Unsere Außendienst-mitarbeiter sind nur befugt, Erklärungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu übermitteln.

5. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne daß dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.

7. Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und Formänderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.

III. LIEFERFRISTEN UND -TERMINE

1. Lieferfristen- und termine gelten, sofern nicht durch eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich angegeben, nur annähernd. Die Fristen beginnen mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klärung aller Ausführungseinzelheiten. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Teillieferungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

2. Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse, die wir trotz nach den Umständen des Falles zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, und die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, befreien uns für die Dauer ihres Vorliegens-auch innerhalb eines Lieferverzuges- von der erfüllung unserer Liefer-bzw. Leistungspflicht. Dauern diese Ereignisse jedoch länger als drei Monate oder wird unsere Leistung infolge dieser Ereignisse unmöglich, können wir vom Vertrag zurück treten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von der Verpflichtung frei, entstehen daraus keine Schadensersatzansprüche, Aud diese Umstände können wir uns nur bei unverzüglicher Benachrichtigung des Kunden berufen. Erbrachte Gegenleistungen des Kunden sind unverzüglich zu erstatten.Als höhere Gewalt gelten auch Unfälle und sonstige Ursachen, die eine teilweise oder vollständige Arbeitseinstellung bedingen, wie Materialmangel, Mangel an Betriebsstoff, Transportschwierigkeiten unzureichende Energieversorgung, Streil, Aussperrung, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb und im Betrieb des Zulieferer.

3. Sofern wir die Nichteinhaltung der Lieferfrist zu vertreten haben und dem Kunden hieraus ein Schaden erwächst, hat dieser nach angemessener Nachfristsetzung Anspruch auf eine Entschädigung von 0,5% pro vollendeter Woche des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 6% des Rechnungswertes der verspäteten Lieferung. Die Fristsetzung muss schriftlich erfolgen und den Hinweis auf die Entschädigungsfrist enthalten. Hierüber hinausgehende die Entschädigungsansprüche und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich nachstehend aus VII. und VIII. nichts anderes ergibt. Setzt der Kunde uns nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung, und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt.


IV. ERFÜLLUNGSORT, VERSAND, LIEFERUNG, GEFAHRÜBERGANG

1. Erfüllungsort ist Paderborn.

2. Die Gefahr geht, soweit der Kunde nicht ein Verbraucher ist, mit der Absendung des Lieferteile auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder von uns noch andere Leistungen, z.B. Versandkosten oder Anlieferung auf Bestellung übernommen wurden. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl, Bruch-,Transport-,Feuer-,Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
3. Wenn der Versand auf Wunsch des Kunden oder aus von Ihm zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über.

4. Soweit der Kunde Verbraucher ist, bleiben die gesetzlichen Vorschriften unberührt.

5. Nimmt der Käufer/Auftraggeber ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen vertragswidrig nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 0,5 % des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, daß die tatsächlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurück zu treten und/oder vom Kunden eine Entschädigung in Höhe von 20% des Kaufpreises ohne Nachweis zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden oder einer Wertminderung sei nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale.
V. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Der Kaufpreis wird mit Lieferung der bestellten Ware jeweils ohne Abzug vom Skonto fällig.

2. Schecks und rediskontfähige und versteuerte Wechsel werden von uns nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar.

3. Lieferung und Übersendung der Ware erfolgt gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

4. Bei Überstreitung des Zahlungszieles stehen dem Lieferer die gesetzlichen Zinsansprüche zu. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
5. Werden die Zahlungsbedinungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern, so werden sämtliche Zahlungsverspflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns sofort fällig und zahlbar, unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von Verträgen, die wir noch nicht erfüllt haben, unter Fristsetzung von 2 Wochen verbunden mit der Rücktrittsandrohung für den Fall der Nichterfüllung sämtlicher fälliger Zahlungsverpflichtungen, zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

6. EMit Gegenansprüchen kann der Kunde wieder aufrechnen noch wegen dieser Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, es handelt sich um unbestrittende oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche.
VI. EIGENTUMSVORBEHALT

1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. das gilt auch, wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung.

2. Der Käufer/Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware und in unserem Miteigentum stehende Ware mit kaufmännischer Sorgfalt für uns zu verwahren und ausreichend zu versichern.

3. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer/Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältniss des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Käufer uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeldlich für uns. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von 1.Wird Vorbehaltsware vom Käufer/Auftraggeber allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware veräußert, so werden schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rangstelle abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Auf unser Verlangen hat der Käufer/Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.

4. Bei Zahlungsverzug des Käufers/Auftraggebers oder bei sonstiger Gefährdung der Erfüllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen Verstößen des Käufers/Auftraggebers gegen die ihn ansonsten obliegenden Verpflichtungen, sind wir berechtigt:
a) die Ermächtigung zur Veräußerung oder Ver-/ Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen;
b) die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers/Auftraggebers zu verlangen, ohne daß diesem gegen den Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne daß wir hierdurch vom Vertrag zurücktreten;
c) Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;
d) die zurückgenommene Vorbehaltsware zu verkaufen und den Erlös gegenzurechnen.
Falls eine Vorbehaltsware bereits im Gebrauch war, kann eine Rücknahme höchstens zu dem von uns festgestellten Restwert erfolgen. Falls der Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Restwertfestellung eines neutralen Sachverständigen. Diese Feststellung ist für beide Seiten verbindlich. Die Kosten für den Sachverständigen hat unser Vertragspartner zu tragen. Sämtliche hierdurch entstandenen Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Käufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses zzgl. Umsatzsteuer. Sie sind höher oder niederiger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Käufer/Vertraggeber niedrigere Kosten nachweist.

6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlischt das Recht des Käufers/Auftraggebers, die Vorbehaltsware weiterzuveräußern, sie zu verwenden oder sie einzubauen, ferner die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.
Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem Scheckprotest ein.

7. Der Käufer/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen, bei allen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretene Forderungen, hat uns der Käufer unverzüglich zu benachrichtigen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und Abwendung von Vollstreckungsmaßnahmen aufgewandt werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

8. Übersteigt der Wert der Sicherung unserer Ansprüche gegen den Käufer/Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

9. Soweit wir berechtigt sind, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Käufer/Auftraggeber uns sowie unseren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten, ggf. mit Fahrzeugen zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.

VII. MÄNGELRÜGEN, GEWÄHRLEISTUNGEN

1. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bei Neuware in 2 Jahren, bei Gebrauchtgeräten in einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Ist der Kunde kein Verbraucher, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Lieferung.Bei Geschäften mit Kaufleuten gelten die Regelungen der § 377 HGB.Sobald ein Verbrauchsgüterkauf nicht vorliegt, verjähren Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln an neuer Ware in einem Jahr ab Ablieferung. Die Lieferung von Gebrauchtgeräten erfolgt in diesem Falle unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie einer Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.


2. Die Feststellung von Mängeln hat der Käufer/Auftraggeber uns unverzüglich, bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 14 Tagen nach Entgegennahme-unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- und Verarbeitung- schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des §377 HGB bleibt hiervon unberührt. Eingetretene Transportschäden sind dem Beförderer unverzüglich anzuzeigen.

3. Mängel werden nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt unter der Voraussetzung, daß der Käufer das mangelhafte Produkt bzw. Produtteil Reparaturanhänger( RMA-Formular) und Rechnungskopie unter Erläuterung der näheren Umstände, unter denen sich der Mangel gezeigt hat, an uns zurückgesandt hat. Falls die Nacherfüllung mehrfach fehlschlägt, bleibt dem Kunden vorbehalten, vom Vertrag zurück zu treten oder Minderung zu verlangen. Soweit nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen.

4. Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er insbesondere auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche.

5. Wir haften nicht bei
a) Schäden und Verlusten, die durch Vertragsware oder ihren Gebrauch entstehen, sowie Schäden, die auf Modifikation, Fehler in der Installation, Brand, Blitzschlag etc. zurückzuführen sind.
b) unsachgemäß durchgeführten Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht ermächtigten Personen;
c) Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung;
d) Schäden durch den Einsatz ungeeigneter oder minderwertiger Ersatzteile, Betriebsstoffe oder Verbrauchsmaterialien;
e) Schäden, die beim Käufer/Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Witterungs- und Temperatureinflüsse entstanden sind;
f) Waren, für die handelsüblich keine Garantiepflicht besteht (Verschleißteile wie z.B. Druckköpfe und Farbbänder);
h) Ansprüchen wegen geringfügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber den Katalogen, Werbematerialien, Mustern etc;
i) schlechter Instandhaltung der Ware durch den Käufer/Auftraggeber;

6. Unsere Angaben zum Liefer- und Leistungsgegenstand in unseren Katalogen, Prospekten, Werbungen und Preislisten stellen ledigleich Beschreibungen, Kennzeichnungen und Richtwerte dar. Sie sind nur annähernd und ohne Gewähr. Die Zusicherung von Eigenschaften und der Ausschluß branchenüblicher Abweichungen bedürfen in jedem Einzelfall der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
7. Pixelfehler stellen keinen Mangel dar. Pixelfehler sind durch die Herstellungstechnologie unvermeidbar und werden beim Kauf vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Es werden bis zu 5 Pixelfehler vom Käufer als zumutbar akzeptiert. Pixelfehler stellen somit keinen Grund zur Mängelrüge dar.


10. Wir behalten uns vor für eingeschickte Waren die angeblich einen defekt aufweisen sollen, dieses aber nach Prüfung durch uns nicht der Fall ist , eine Überprüfungspauschale pro Artikel von € 35,-€ inkl. Mwst zu berechnen.



VIII. HAFTUNG

1. Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, sonstige Vermögensschäden oder den Verlust von Daten. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, aus der Übernahme einer Garantie oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird. Der Schadensersatz für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Der Haftungsauschluss gilt des Weiteren nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmerfen.

2. Beratungen und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluß jeder Haftung.


IX. RECHTSGRUNDLAGE: GERICHTSSTAND

1. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, die bestellte Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von 2 Wochen ab Wirksamkeit des Vertrages durch Rücksendung der Ware zurück zugeben. Die Frist beginnt frühestens mit Wirksamkeit des Vertrages und Erhalt dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern ) kann die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform z.B. per Brief, Fax oder e-mail erklärt werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder das Rückgabeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr ( innerhalb Deutschlands) Rücksendungen haben stets " Frei" zu erfolgen, unfreie Sendungen können nicht entgegengenommen werden. Die Rücksendung oder das Rücknamheverlangen hat zu erfolgen an:

Fa. Beschriftungsprofis
Inhaber: Martin Hoischen

Wollmarkstr. 124

33098 Paderborn

Tel: +49(0) 05251-184 90 50
 
e-mail: info@folien-profis.de


2. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Ersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung- wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre-zurück zuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Eine Rücknahme ist nicht möglich bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persöhnlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine Rücknahme ist des Weiteren nicht möglich bei Audio-oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

X. Datenschutz

Im Rahmen des Anmelde-und Bestellvorgangs werden Daten durch uns gespeichert. Auch e-mail Anfragen werden durch uns archiviert. Diese Daten werden keinem Dritten zugänglich gemacht und dienen der besseren Bestellabwicklung und Kundenorientierung. Unsere Datenschutzpraxis steht im Einklang mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie dem Teledienstdatenschutzgesetz(TDDSG). Der Kunde ist damit einverstanden, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen personenbezogene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet werden, soweit wie es im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages zweckmäßig ist.

XI. Vorbehalte

Wir behalten uns vor, eingehende Bestellungen aus wirtschaftlichen Gründen, auch ohne Begründung, abzulehnen. Des Weiteren behalten wir uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen. Der Kunde wird unverzüglich informiert, sollte Ware nicht verfügbar sein. Bereits bezahlte Beträge werden unverzüglich zurückerstattet.

XII. Schlussbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle unwirksamer Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

2. Auf diesem Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss der UN-Kaufrechts anwendbar.

3. Soweit die Voraussetzungen für eine wirksame Gerichtsstandsvereinbarung (Kaufleute) vorliegen, gilt aie ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichs Paderborn als vereinbart.
 

 

 

 

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